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Produkte zum Begriff Antrag:


  • Colognecards Pop-Up Karte Der Antrag
    Colognecards Pop-Up Karte Der Antrag

    Ob zur Verlobung, als Einladung zur Hochzeitsfeier oder als Glückwunschkarte für das Brautpaar – die filigran gestaltete Pop-Up Karte „Der Antrag“ wird garantiert für Freude sorgen. Eine ganz besondere Klappkarte - für einen ganz besonderen Anlass!

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  • Formularvordruck »Antrag auf Mahnbescheid«, Avery Zweckform, 21x29.7 cm
    Formularvordruck »Antrag auf Mahnbescheid«, Avery Zweckform, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Antrag auf Mahnbescheid«, Anwendungsbereich: Mahnung, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Klebebindung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 1 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 0 Blatt, Besonderheiten: selbstdurchschreibend, Breite: 210 mm, Farbe des Papiers: blau-weiß-grün, Papiergewicht: 80 g/m2, perforiert: Ja, Abheftlochung vorhanden: Nein, selbstdurchschreibend: Nein, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 1-fach selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Mahnbescheide

    Preis: 37.29 € | Versand*: 5.94 €
  • Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 56/17,8
    Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 56/17,8

    funkelnder Ring für Frauen aus poliertem 925 Sterlingsilber, teilweise geschwärzt, mittig 3 größere Zirkonia in Krappenfassung, Schiene besetzt mit kleinen weißen Zirkonia, Breite Ringkopf 4 mm, Breite Ringschiene 1,5 mm

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 50/15,9
    Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 50/15,9

    funkelnder Ring für Frauen aus poliertem 925 Sterlingsilber, teilweise geschwärzt, mittig 3 größere Zirkonia in Krappenfassung, Schiene besetzt mit kleinen weißen Zirkonia, Breite Ringkopf 4 mm, Breite Ringschiene 1,5 mm

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 60/19,1
    Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 60/19,1

    funkelnder Ring für Frauen aus poliertem 925 Sterlingsilber, teilweise geschwärzt, mittig 3 größere Zirkonia in Krappenfassung, Schiene besetzt mit kleinen weißen Zirkonia, Breite Ringkopf 4 mm, Breite Ringschiene 1,5 mm

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 54/17,2
    Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 54/17,2

    funkelnder Ring für Frauen aus poliertem 925 Sterlingsilber, teilweise geschwärzt, mittig 3 größere Zirkonia in Krappenfassung, Schiene besetzt mit kleinen weißen Zirkonia, Breite Ringkopf 4 mm, Breite Ringschiene 1,5 mm

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  • Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 58/18,5
    Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 58/18,5

    funkelnder Ring für Frauen aus poliertem 925 Sterlingsilber, teilweise geschwärzt, mittig 3 größere Zirkonia in Krappenfassung, Schiene besetzt mit kleinen weißen Zirkonia, Breite Ringkopf 4 mm, Breite Ringschiene 1,5 mm

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  • Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 52/16,6
    Pandora 196242CZ Damenring Silber Antrag und Verlobung, 52/16,6

    funkelnder Ring für Frauen aus poliertem 925 Sterlingsilber, teilweise geschwärzt, mittig 3 größere Zirkonia in Krappenfassung, Schiene besetzt mit kleinen weißen Zirkonia, Breite Ringkopf 4 mm, Breite Ringschiene 1,5 mm

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  • Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
    Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit

    Absicherung, Entlastungen und gleichzeitige Erwerbstätigkeit

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Colognecards Pop-Up Karte Der Antrag
    Colognecards Pop-Up Karte Der Antrag

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    Formularvordruck »Antrag auf Mahnbescheid«, Avery Zweckform, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Antrag auf Mahnbescheid«, Anwendungsbereich: Mahnung, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Klebebindung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 1 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 0 Blatt, Besonderheiten: selbstdurchschreibend, Breite: 210 mm, Farbe des Papiers: blau-weiß-grün, Papiergewicht: 80 g/m2, perforiert: Ja, Abheftlochung vorhanden: Nein, selbstdurchschreibend: Nein, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 1-fach selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Mahnbescheide

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  • Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
    Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren

    Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Antrag:


  • Wo bekomme ich einen Antrag auf Pflegegeld?

    Einen Antrag auf Pflegegeld kannst du bei der zuständigen Pflegekasse oder dem Sozialamt stellen. Du kannst den Antrag auch online auf der Webseite der Pflegekasse herunterladen und ausfüllen. Alternativ kannst du auch persönlich in einer Beratungsstelle der Pflegekasse nach einem Antragsformular fragen. Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Pflegegeld stehen dir die Mitarbeiter der Pflegekasse gerne zur Verfügung.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegeld?

    Um einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, musst du dich an die zuständige Pflegekasse wenden. Dort erhältst du die nötigen Antragsformulare, die du ausfüllen musst. In diesen Formularen musst du Angaben zu deiner Pflegesituation, deinem Pflegebedarf und deiner finanziellen Situation machen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, wie z.B. ärztliche Bescheinigungen oder Pflegegutachten. Nach Einreichung des Antrags wird deine Pflegesituation geprüft und du erhältst eine Entscheidung über die Bewilligung des Pflegegeldes.

  • Wo stelle ich einen Antrag auf Pflegegeld?

    Du kannst einen Antrag auf Pflegegeld bei deiner zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist in der Regel bei deiner Krankenkasse angesiedelt. Du kannst den Antrag schriftlich oder online einreichen. In manchen Fällen ist auch eine persönliche Vorsprache möglich. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen wie ärztliche Gutachten und Pflegebedürftigkeitsbescheinigungen beizufügen, um den Antrag zu vervollständigen. Bei Fragen oder Unsicherheiten kannst du dich auch direkt an deine Pflegekasse wenden.

  • Wie kann ich meinen Antrag auf Pflegegeld zurückziehen, nachdem er bewilligt wurde?

    Um Ihren Antrag auf Pflegegeld zurückzuziehen, sollten Sie sich an die zuständige Pflegekasse oder den Sozialhilfeträger wenden, bei dem Sie den Antrag gestellt haben. Geben Sie an, dass Sie den Antrag zurückziehen möchten und erklären Sie die Gründe dafür. Es ist wichtig, dies schriftlich zu tun und eine Bestätigung über den Rückzug des Antrags anzufordern.

  • Wird Pflegegeld angerechnet?

    Pflegegeld wird in der Regel nicht als Einkommen angerechnet, da es dazu dient, die Kosten für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu decken. Es handelt sich also um eine zweckgebundene Leistung, die nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht ist. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn das Pflegegeld einen bestimmten Betrag übersteigt oder zusätzlich zu anderen Leistungen wie Sozialhilfe bezogen wird. In solchen Fällen kann es zu einer Anrechnung auf andere Leistungen kommen. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder dem Sozialamt über die genauen Regelungen zu informieren.

  • Ist Pflegegeld Einkommen?

    Ist Pflegegeld Einkommen? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einigen Ländern wird Pflegegeld als Einkommen betrachtet und kann daher steuerpflichtig sein. In anderen Ländern wird Pflegegeld jedoch nicht als Einkommen angesehen und hat daher keine Auswirkungen auf andere Sozialleistungen oder Steuern. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Vorschriften Ihres Landes zu prüfen, um festzustellen, ob Pflegegeld als Einkommen betrachtet wird. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer anderen Fachkraft beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen haben.

  • Ist Pflegegeld anrechenbar?

    Ist Pflegegeld anrechenbar? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem jeweiligen Pflegegeld und den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land oder Ihrer Region. In einigen Fällen kann Pflegegeld als Einkommen angerechnet werden, was Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben könnte. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsberater über die genauen Regelungen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie keine unerwarteten Konsequenzen erleben. Es ist wichtig, die eigenen finanziellen Verhältnisse und Ansprüche im Blick zu behalten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

  • Wann entfällt Pflegegeld?

    Pflegegeld entfällt in der Regel, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr die Voraussetzungen für die Pflegestufe erfüllt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat und die Pflegebedürftigkeit abnimmt. Auch ein Umzug ins Ausland oder in eine Pflegeeinrichtung kann dazu führen, dass das Pflegegeld entfällt. Zudem wird das Pflegegeld eingestellt, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt. Es ist wichtig, regelmäßig die Voraussetzungen für das Pflegegeld zu überprüfen, um eventuelle Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

  • Ist Pflegegeld Anrechnungsfrei?

    Ist Pflegegeld Anrechnungsfrei? Pflegegeld ist in der Regel einkommens- und vermögensunabhängig und wird daher nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es dient dazu, die Kosten für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu decken. Allerdings kann es Ausnahmen geben, je nach Art und Höhe des Pflegegeldes sowie den individuellen Umständen. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Stelle oder einem Sozialberater über die genauen Regelungen zu informieren. Insgesamt ist Pflegegeld jedoch in den meisten Fällen anrechnungsfrei.

  • Wird Pflegegeld erhöht?

    Wird Pflegegeld erhöht? Die Höhe des Pflegegeldes wird in der Regel von den jeweiligen Pflegekassen festgelegt. Es gibt regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Pflegegeldsätze, um sicherzustellen, dass sie den steigenden Kosten und Bedürfnissen gerecht werden. Es ist daher möglich, dass das Pflegegeld in Zukunft erhöht wird, um den gestiegenen Anforderungen an die Pflege gerecht zu werden. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse über aktuelle Entwicklungen und mögliche Erhöhungen des Pflegegeldes zu informieren.

  • Wann Erhöhung Pflegegeld?

    Die Erhöhung des Pflegegeldes erfolgt in der Regel durch politische Entscheidungen und Gesetzesänderungen. Es kann verschiedene Gründe geben, warum eine Erhöhung des Pflegegeldes notwendig ist, wie z.B. steigende Lebenshaltungskosten, Inflation oder veränderte Pflegebedürfnisse der Betroffenen. Oftmals wird die Erhöhung des Pflegegeldes im Rahmen von Haushalts- oder Sozialreformen diskutiert und beschlossen. Letztendlich liegt die Entscheidung über eine Erhöhung des Pflegegeldes bei den politischen Entscheidungsträgern und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, dass die Bedürfnisse und Rechte von pflegebedürftigen Menschen bei diesen Entscheidungen berücksichtigt werden.

  • Wurde Pflegegeld beantragt?

    Ja, Pflegegeld wurde beantragt. Es wurde ein Antrag auf Pflegegeld gestellt, um finanzielle Unterstützung für die Pflegebedürftigkeit zu erhalten.

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