Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wie viel zahlt der Arbeitgeber Pflegeversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung für seine Arbeitnehmer. Dieser Beitragssatz beträgt derzeit 3,05% des Bruttogehalts, wovon der Arbeitgeber 1,525% übernimmt. Die andere Hälfte wird vom Arbeitnehmer getragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung dienen dazu, die Kosten für pflegebedürftige Personen zu decken und Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu finanzieren. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers und wird gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
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Wer zahlt Pflegeversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Pflegeversicherung wird von beiden Seiten finanziert, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Der Beitragssatz beträgt derzeit 3,05% des Bruttoeinkommens, wovon jeweils die Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Diese Beiträge werden zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung direkt vom Gehalt abgezogen. Die Pflegeversicherung dient dazu, die Kosten für pflegebedürftige Menschen zu decken und Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu finanzieren.
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Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.
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Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anzubieten? In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese zusätzliche Form der Altersvorsorge anbieten möchte.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge , Zum Werk Das Handbuch ist ganz auf die gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen und deren Inhabern ausgerichtet. Innerhalb der vier Hauptteile: Einleitung: Vertragsverhandlung und -gestaltung für Gesellschaften und Gesellschafter Gründung der Gesellschaft Wachstum der Gesellschaft Unternehmensnachfolge und -verkauf sind folgende Themen ausführlich behandelt: Vertragsverhandlung und -gestaltung im Gesellschaftsrecht Vernetzung der Gesellschaftsverträge mit privaten Verträgen Wahl der Rechtsform (einschließlich ausländische Rechtsformen) GmbH und GmbH & Co. KG Aktiengesellschaft SE Stimmbindungs-, Pool- und Konsortialverträge Finanzierung des Wachstums Private Equity Tochtergesellschaften (auch im Ausland) -Errichtung und Erwerb, Haftung, Steuerung und Kontrolle Wechsel der Rechtsform Mitbestimmung Corporate Compliance Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Übernahme anderer Unternehmen Unternehmertestament Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge. Im Anhang finden sich Musterverträge für unterschiedliche Gestaltungen. Zahlreiche hervorgehobene Musterklauseln für die Vertragsgestaltung und viele praktische Beispiele runden die Darstellung ab. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Vorteile auf einen Blick eingehende Erläuterungen mit vielen Mustern von erfahrenen Praktikern Zur Neuauflage Die 3. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Alle in der ablaufenden Legislaturperiode beschlossenen Neuerungen sind berücksichtigt. Insbesondere das 2024 in Kraft tretende MoPeG ist bereits in den Blick genommen. Teile sind erweitert, wobei insbesondere der zunehmenden Internationalisierung Rechnung getragen wurde. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatungen, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Unternehmensvorstands, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Steuerberatung und Notariat. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220902, Produktform: Leinen, Redaktion: Hamann, Hartmut~Sigle, Axel~Grub, Maximilian, Auflage: 22003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Abbildungen: Mit Freischaltcode zum Download der Muster und Formulare (ohne Anmerkungen), Keyword: Gesellschaft; Vertragsgestaltung; Gesellschaftsgründung; GmbH; Rechtsformwahl; Gesellschaftsvertrag; Gesellschafter; MoPeG, Fachschema: Gesellschaftsrecht~Vertragsrecht~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXXV, Seitenanzahl: 1002, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 244, Breite: 173, Höhe: 62, Gewicht: 1866, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406624278 9783406570001, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 169.00 € | Versand*: 0 € -
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 € -
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
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Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?
Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge anbietet.
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Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?
Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.
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Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?
Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.
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Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung?
Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung?
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