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Produkte zum Begriff Pflegezeit:


  • Das Pflege-Set. Antrag auf Pflegegrad, Pflegeprotokoll, Pflegezeit, Patientenverfügung.
    Das Pflege-Set. Antrag auf Pflegegrad, Pflegeprotokoll, Pflegezeit, Patientenverfügung.

    Wenn Angehörige oder enge Freunde pflegebedürftig werden, sind wir oftmals nicht darauf vorbereitet. Diese neue Situation ist für alle sehr belastend, wichtige Entscheidungen müssen getroffen werden, es gibt viele offene Fragen und in der Regel wenig Zeit, um sich einen ausführlichen Überblick zu verschaffen. In diesem Ratgeber werden daher alle Fragen übersichtlich und kompakt beantwortet: Wo finde ich Hilfe? Können wir die Pflege zu Hause stemmen? Welche Alternativen zur häuslichen Pflege gibt es? Ist ein Pflegedienst, ein Pflegeheim oder eine Pflege-WG die richtige Wahl? Wie beantrage ich einen Pflegegrad und welche finanziellen Hilfen gibt es? Die Experten der Stiftung Warentest zeigen die wichtigsten Schritte im Pflegefall und unterstützen Sie bei der Organisation einer guten Pflege. Die überarbeitete und aktualisierte Auflage enthält außerdem die wichtigsten Neuerungen der Pflegereform 2023 mit verbesserten Geld- und Sachleistungen inklusive Informationen zum neuen Entlastungsbudget. Das Pflegeprotokoll und zahlreiche weitere Formulare zum Heraustrennen und Herunterladen helfen, bei den anstehenden Herausforderungen einen klaren Kopf zu behalten.

    Preis: 16.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Das Pflege-Set. Antrag auf Pflegegrad, Pflegeprotokoll, Pflegezeit, Patientenverfügung.
    Das Pflege-Set. Antrag auf Pflegegrad, Pflegeprotokoll, Pflegezeit, Patientenverfügung.

    Viele Familien sind nicht darauf vorbereitet, wenn ein Mitglied pflegebedürftig wird. Plötzlich benötigen Partner, Eltern oder Schwiegereltern deutlich mehr Unterstützung. Es stellen sich dringliche Fragen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und das in einer Situation, die für alle Betroffenen ausgesprochen belastend ist und in der wenig Zeit für ausführliche Lektüre bleibt. Können wir die Pflege zu Hause stemmen? An wen kann ich mich wenden? Wie beantrage ich einen Pflegegrad und welche finanziellen Hilfen gibt es? Welche Möglichkeiten kann ich nutzen, um kurz- oder längerfristig im Job kürzerzutreten? Und welche Alternativen gibt es, wenn es alleine zu Hause nicht mehr geht? Ist ein Pflegedienst, eine ost-europäische Haushaltshilfe, ein Pflegeheim oder eine Pflege-WG die richtige Wahl? Die Pflege-Experten der Stiftung Warentest verschaffen einen raschen Überblick über die wichtigsten Schritte im Pflegefall und helfen bei der Organisation einer guten Pflege. Mit allen Neuerungen der Pflege-Reform 2021 wie z. B. der Erhöhung der Pflegegeldbeträge und allen Informationen zur Entlastung der Angehörigen durch neue Regelungen zum Elternunterhalt.

    Preis: 16.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
    Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit

    Absicherung, Entlastungen und gleichzeitige Erwerbstätigkeit

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Praxisratgeber Pflegeversicherung. Ansprüche und Leistungen.
    Praxisratgeber Pflegeversicherung. Ansprüche und Leistungen.

    Alle Leistungen kennen und nutzen Pflegebedürftigkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen vom Baby bis zum Erwachsenen. Angehörige oder Helfer stehen den Betroffenen oft zur Seite, organisieren und übernehmen die Pflege. Dieses Füreinander erfordert das nötige Wissen, wie die Pflegeversicherung funktioniert, welche Leistungen in Betracht kommen, wie diese kombiniert und geltend gemacht werden. Der Praxisratgeber Pflegeversicherung vermittelt das nötige Know-how, damit Betroffene und ihre Angehörigen selbst handeln und bestimmen können: Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Welche Rechte und Ansprüche und welche Pflichten bestehen aus dem Versicherungsverhältnis? Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Wie läuft die Begutachtung zur Einstufung ab? Nach welchen Grundsätzen werden die Pflegegrade ermittelt? Welche Leistungen können wie kombiniert werden? Was ist bei der Beantragung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln zu beachten? Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige? Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wurde?

    Preis: 19.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Wie Pflegezeit beantragen?

    Um Pflegezeit zu beantragen, müssen Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden und ihm mitteilen, dass Sie eine Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen dann die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Pflegezeit zur Verfügung stellen. Diese müssen Sie ausfüllen und rechtzeitig einreichen. Es ist wichtig, dass Sie die Pflegezeit rechtzeitig beantragen, da Ihr Arbeitgeber genügend Zeit benötigt, um Ihre Abwesenheit zu organisieren. Zudem sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten während der Pflegezeit informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Wo Pflegezeit beantragen?

    Um Pflegezeit zu beantragen, muss man sich an den Arbeitgeber wenden. Dieser ist verpflichtet, den Antrag auf Pflegezeit entgegenzunehmen und zu prüfen. In der Regel wird der Antrag schriftlich gestellt und sollte alle relevanten Informationen enthalten. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Pflegezeit zu informieren, um den Antrag korrekt auszufüllen. Bei Unsicherheiten kann auch die zuständige Pflegekasse oder das zuständige Arbeitsamt weiterhelfen.

  • Wer bezahlt die Pflegezeit?

    Die Pflegezeit wird in der Regel von den pflegenden Angehörigen oder Freunden übernommen. In einigen Fällen können auch professionelle Pflegedienste oder Pflegekräfte beauftragt werden, um die Pflege zu übernehmen. In Deutschland gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegegeld oder Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu beantragen, um die Kosten für die Pflegezeit zu decken. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung zu beantragen. Letztendlich ist die Frage, wer die Pflegezeit bezahlt, von individuellen Umständen und Bedürfnissen abhängig.

  • Wer kann Pflegezeit nehmen?

    Wer kann Pflegezeit nehmen? Pflegezeit kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen, der pflegebedürftig ist. Dazu zählen in der Regel Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Zudem muss der Arbeitnehmer bereits seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein, um Pflegezeit nehmen zu können. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit, der im Pflegezeitgesetz geregelt ist.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflegezeit:


  • Praxisratgeber Pflegeversicherung. Ansprüche und Leistungen für pflegebedürftige Erwachsene, Säuglinge, Kinder, Jugendliche.
    Praxisratgeber Pflegeversicherung. Ansprüche und Leistungen für pflegebedürftige Erwachsene, Säuglinge, Kinder, Jugendliche.

    Alle Leistungen kennen und nutzen Pflegebedürftigkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen vom Baby bis zum Erwachsenen. Angehörige oder Helfer stehen den Betroffenen oft zur Seite, organisieren und übernehmen die Pflege. Dieses Füreinander erfordert das nötige Wissen, wie die Pflegeversicherung funktioniert, welche Leistungen in Betracht kommen, wie diese kombiniert und geltend gemacht werden. Der Praxisratgeber Pflegeversicherung vermittelt das nötige Know-how, damit Betroffene und ihre Angehörigen selbst handeln und bestimmen können: Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Welche Rechte und Ansprüche und welche Pflichten bestehen aus dem Versicherungsverhältnis? Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Wie läuft die Begutachtung zur Einstufung ab? Nach welchen Grundsätzen werden die Pflegegrade ermittelt? Welche Leistungen können wie kombiniert werden? Was ist bei der Beantragung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln zu beachten? Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige? Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wurde? Welche Besonderheiten sind bei Begutachtung und Leistungen von pflegebedürftigen Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen zu beachten? Das Buch ist auch als schnelles Nachschlagewerk für Helfer aus dem sozialen Bereich geeignet, um Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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  • Die neue Pflegeversicherung
    Die neue Pflegeversicherung

    Der Antrag - die Pflegestufen - die Leistungen: Ihre neuen Möglichkeiten und Chancen.

    Preis: 9.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Wieprecht, André: Praxisratgeber Pflegeversicherung
    Wieprecht, André: Praxisratgeber Pflegeversicherung

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    Preis: 19.95 € | Versand*: 0 €
  • Wöltje, Jörg: Finanzierung
    Wöltje, Jörg: Finanzierung

    Finanzierung , Die Bände dieser Reihe bieten Studierenden eine kompakte Einführung in das jeweilige Themengebiet. Dieser Band befasst sich mit dem zentralen Thema eines jeden Betriebswirtschaftsstudiums - mit der Unternehmensführung. Dabei stellt der Autor die wesentlichen Elemente und Grundbegriffe vor. Folgende Themen werden behandelt: Systematik der Finanzierung, Finanzierungsarten im Überblick, Kreditfinanzierung, Mezzanine Finanzinstrumente, Beteiligungsfinanzierung, Innenfinanzierung und Finanzkennzahlen. Ebenso erhalten die Derivate ein eigenständiges Kapitel. Zusammen mit dem Buch erhalten die Leser:innen einen eLearning-Kurs, der aus einer Vielzahl an Fragen und Antworten besteht. espresso-Kurzlehrbücher bereiten ideal auf Studium, Vorlesung und Prüfung vor - die konzentrierte Dosis Wissen für Ihren Studienerfolg. Jeder Band wird von einem passenden eLearning-Kurs begleitet, der den Lernfortschritt kontinuierlich sichtbar macht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Tagen Pflegezeit, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Der Arbeitgeber kann die Pflegezeit grundsätzlich nicht ablehnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Pflegezeit rechtzeitig ankündigen und gegebenenfalls Nachweise über die Pflegebedürftigkeit vorlegen. Falls der Arbeitgeber dennoch die Pflegezeit ablehnt, kann der Arbeitnehmer sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Gewerkschaft wenden, um sein Recht durchzusetzen.

  • Wer zahlt bei Pflegezeit?

    Bei der Pflegezeit zahlt in der Regel der Arbeitnehmer selbst für die Zeit, in der er seine Arbeitszeit reduziert oder ganz aussetzt, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu erhalten, um einen Teil des entgangenen Einkommens auszugleichen. Zudem kann in einigen Fällen auch ein Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz bestehen, für die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss leisten muss. Es ist daher wichtig, sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprüche zur Finanzierung der Pflegezeit zu informieren.

  • Was passiert nach der Pflegezeit?

    Nach der Pflegezeit kann es verschiedene Möglichkeiten geben, je nachdem, wie sich die Situation entwickelt hat. Zum Beispiel könnte die gepflegte Person wieder selbstständiger werden und weniger intensive Betreuung benötigen. In diesem Fall könnte die Pflegezeit beendet werden und die Pflegeperson wieder ihren normalen Alltag aufnehmen. Es ist aber auch möglich, dass die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht und eine langfristige Betreuung notwendig ist. In diesem Fall könnten weitere Pflegemaßnahmen oder Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

  • Wo kann ich Pflegezeit beantragen?

    Du kannst Pflegezeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. In der Regel musst du deinen Arbeitgeber über die Pflegesituation informieren und einen Antrag auf Pflegezeit stellen. Dieser Antrag sollte Informationen über den Pflegebedürftigen, den Umfang der Pflegezeit und die Dauer enthalten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Antrag zu prüfen und dir eine Entscheidung mitzuteilen. Falls du Schwierigkeiten hast, Pflegezeit zu beantragen, kannst du dich an die zuständige Pflegekasse oder an eine Beratungsstelle wenden.

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